aus einem Vortrag beim Evangelischen Verband für Teilhabe (BeB) am 18. Juni
1. Gerechtigkeitsempfinden
Die Bertelsmann-Stiftung hat 2022 eine repräsentative Befragung zum Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung in Deutschland veröffentlicht. Das Ergebnis: 95 Prozent der Befragten unterstreichen die Bedeutung der „Bedarfsgerechtigkeit“: Jede/r soll das erhalten, was sie/er zum Leben braucht. 85 Prozent der Befragten meinen, dass jede/r nach der eigenen Leistung beurteilt und entlohnt werden soll: „Leistungsgerechtigkeit“. Viele sind übrigens der Meinung, dass die Gesellschaft ungerecht ist: So denken 62 Prozent, dass Reichtum in Deutschland eher auf günstige Umstände (z.B. Erbe) zurückzuführen ist als auf harte Arbeit – und 70 Prozent sind grundsätzlich für Umverteilung, zum Beispiel durch eine Vermögenssteuer. Wenn sie über ihre eigene wirtschaftliche Situation sprechen, entsteht ein anderes Bild: 76 Prozent führen ihren eigenen Wohlstand auf harte Arbeit (und nicht auf günstige Umstände) zurück – und nur 37 Prozent erklären ihre persönliche Bereitschaft, höhere Steuern zu zahlen, um Bedürftige zu unterstützen.
2. Individuelle Leistung, individueller Bedarf
Drei Viertel der Befragten sind – so kann man folgern – der Meinung, dass sie individuell das verdienen, was sie verdienen – mindestens: Es könnte noch mehr sein, wenn die durch unverdientes Glück Begünstigten höhere Steuern zahlen würden. Auch in der Frage des Lebensnotwendigen steht der individuelle Bedarf im Mittelpunkt: Jeder soll bekommen, was er/sie zum Leben benötigt, aber. nicht mehr.
3. Sozialstaats-Debatten ohne Ende
Unerschöpflich sind daher öffentliche Diskussionen über Sozialleistungen. Im Mittelpunkt steht die Bedarfsgerechtigkeit und wird von einem Volk von Gerechtigkeitsexperten kontrovers debattiert. Pflegebedürftige Menschen erhalten in einer frühen Phase der Pflegebedürftigkeit einen „Entlastungsbeitrag“, aber dieser darf nicht für eine Haushaltshilfe ausgegeben werden. Und warum nicht? Wer weiß so genau, was Menschen brauchen, wenn sie pflegebedürftig werden? Noch breiter ist die Debatte über die Grundsicherung – und auch hier stellt sich die Frage, woher man so genau weiß, was andere Menschen brauchen und was nicht. Was würde uns fehlen, wenn diese Diskussionen unterbrochen würden?

4. Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung als Probe aufs Exempel
Menschen mit Behinderungen sitzen zwischen den Stühlen der Bedarfs- und der Leistungsgerechtigkeit: Sie brauchen manchmal mehr als ihnen im Rahmen der Grundsicherung zugestanden wird und müssen ihren „Mehrbedarf“ (zum Beispiel nach barrierefreiem Wohnraum) peinlich genau nachweisen. Sehr selten nehmen sie gut vergütete Positionen von „Leistungsträgern“ ein, so sehr sie sich auch anstrengen. Von der Position des Leistungsträger sind sie auch deshalb weit entfernt, weil ihnen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt viele Hürden im Weg stehen. Das ist ungerecht, wird aber mehrheitlich wohl nicht so empfunden.
Wenn es um Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung geht, dann fallen häufig die Begriffe Barrierefreiheit und Nachteilsausgleich.
Barrierefreiheit, das bedeutet, dass Wege und Straßen, Busse und Bahnen, Rathäuser und Cafés von allen Menschen ohne weiteres genutzt werden können. Bordsteine, Treppeneingänge, Fahrkarten- und Bankautomaten ohne Hinweisesysteme sind ungerecht. Das fehlt im allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden.
Nachteilsausgleich. Dieser Grundsatz ist in Grenzen anerkannt, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, den Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis nutzen können. Ein anderes Beispiel ist die Pendlerpauschale. Sie soll Kosten für weitere Wege zum Arbeitsplatz ausgleichen. Aber im allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden sind Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung kaum verankert. Sie werden manchmal sogar als „Vergünstigungen“ bezeichnet.
5. Moralische Lockerungsübungen
Die Menschen, die von sich glauben, ihre berufliche Stellung und ihr Einkommen beruhten auf harter Arbeit und nicht (auch) auf günstigen Umständen, irren sich mehrheitlich. Ja, sie haben Prüfungen bestanden und erledigen anspruchsvolle Aufgaben – aber unter günstigen Umständen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Was würde passieren, wenn sie die günstigen Umstände ihres Lebens anerkennen würden? Zum Beispiel das unbeschwerte Aufwachsen in einem positiven Umfeld, die Unterstützung der Eltern, den kostenfreien Schul- und Hochschulbesuch, die Gelegenheit, sich früh im Beruf zu beweisen…. Könnten sie anderen Menschen ähnlich gute Lebensbedingungen gönnen? Könnten sie zum Beispiel einer Studentin mit körperlicher Beeinträchtigung die beiden Assistentinnen gönnen, die ihr das Studium erst ermöglichen? Würden sie einem Mitarbeiter mit Behinderung einen normalen Lohn gönnen? Oder wären die beiden Personen „hilfsbedürftig“ und dürften nur das Existenzminimum erhalten.
6. Für ein anderes Gerechtigkeitsempfinden
Zum Gerechtigkeitsempfinden (s.o. die Studie der Bertelsmann-Stiftung) gehört offenbar die Neigung, die eigenen Leistungen und Ansprüche in ganz anderem Licht zu sehen als die der anderen. In den gesellschaftlichen Gerechtigkeitsdebatten tritt man dann im rhetorischen Verteilungskampf gegeneinander an und freut sich, wenn man auf der anderen Seite oft sehr kleinteilig Ungerechtigkeiten feststellen kann. Ein erster Schritt wäre das Eingeständnis, dass man eine gerechte Gesellschaft nicht in einem Zuge herstellen kann – und auf dem Weg dahin vermutlich viele Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten stehen bleiben werden. Ein zweiter Schritt ist die Frage, ob man sich als Gleicher unter Gleichen auf die Suche nach der gerechten Gesellschaft macht. Als Ideal leuchtet es ein, und doch gibt es hier ein verbreitetes Zögern. Es ist sofort zu spüren, wenn man sich Gedanken über die eigenen Kinder macht. In der Regel wird man sie bevorzugen wollen – und damit ist man sofort an zwei neuralgischen Punkten politischer Verteilungsdebatten angelangt: der Chancengleichheit in Bildung und Arbeitswelt – und der Möglichkeit, Vermögen zu vererben. Eine realistische Debatte über soziale Gerechtigkeit geht also davon aus, dass Gerechtigkeit nicht einfach herzustellen ist und dass sehr viele Menschen Gründe haben, es mit der Verteilungsgerechtigkeit gar nicht so ernst zu nehmen (sofern es ihre eigenen Möglichkeiten betrifft). Auf dem Weg in eine gerechte Gesellschaft (ein fernes Ziel) kommt es dann darauf an, die Energie auf konkrete Punkte zu konzentrieren und hierüber einen möglichst weitgehenden Konsens herzustellen.
Ein solcher konkreter Punkt ist Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung. Dabei sollte man nicht bei der Frage des individuellen Bedarfs einsetzen, sondern bei der Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Bereiche der Gesellschaft prinzipiell für alle zugänglich sind. Von diesem Prinzip profitieren sehr viel mehr Menschen als diejenigen, die formal als „behindert“ erfasst werden. Wenn man unter dieser Perspektive Gesellschaft und Arbeitswelt ansieht, werden sehr viele kleine und große „Baustellen“ sichtbar, an denen gearbeitet werden muss. Die Arbeit an diesen Baustellen ist ein konkreter Schritt in einer gerechtere Gesellschaft schult das Gerechtigkeitsempfinden. In ihm sollte der Zugang zu den öffentlichen Institutionen, zur Arbeitswelt und zum gesellschaftlichen Leben ein wichtiger Indikator sein. Oft wird für die Verwirklichung dieses Zugangs der Begriff „Teilhabe“ verwendet. Dieser Begriff ist ambivalent: Teilhabe wird nach herkömmlichem Sprachgebrauch „gewährt“ – und das klingt von oben herab und so, als ob die einen die anderen darum bitten müssten. Gemeint ist heute aber etwas anderes, nämlich eine Forderung der Gerechtigkeit.


